15.07.2026

E-Rechnung: Pflicht, Formate und Umsetzung im B2B

Andy Freund [Senior Growth Manager]
Andy Freund Senior Growth Manager
E-Rechnung


Die E-Rechnung ist im deutschen B2B-Geschäft keine Zukunftsmusik mehr, sondern geltendes Recht. Wer jetzt noch glaubt, ein PDF per Mail erfülle die Pflicht, riskiert Ärger mit dem Finanzamt. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was rechtlich zählt, wer ab wann betroffen ist – und wie Sie eingehende E-Rechnungen nicht nur empfangen, sondern automatisiert verarbeiten.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat nach der EU-Norm EN 16931 ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Ein PDF gilt ausdrücklich nicht als E-Rechnung. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht zum Versand greift gestaffelt ab 2027 und gilt spätestens ab 2028 für alle.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • E-Rechnung = strukturierter Datensatz nach EN 16931 (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) – ein PDF ist keine E-Rechnung.
  • Empfangspflicht gilt seit 1. Januar 2025 für alle inländischen Unternehmen – ohne Übergangsfrist.
  • Versandpflicht ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 1. Januar 2028 für alle.
  • Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise, Kleinunternehmer, B2C.
  • Aufbewahrung: acht Jahre, digital im Original und GoBD-konform.

Rechtsgrundlage ist das Wachstumschancengesetz, das die Vorgaben im Umsatzsteuergesetz (§ 14 und § 27 Abs. 38 UStG) verankert hat.

Ein PDF ist keine E-Rechnung – was wirklich zählt

Eine E-Rechnung unterscheidet sich vom PDF durch genau ein Merkmal: die maschinelle Lesbarkeit. Der Gesetzgeber versteht unter einer E-Rechnung ausschließlich eine Rechnung im strukturierten elektronischen Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Ein per Mail verschicktes PDF ist rechtlich eine „sonstige Rechnung" – ein Bild, das ein Mensch lesen, eine Software aber nicht automatisch auswerten kann.

Definition: Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der EU-Norm EN 16931 ausgestellt und übermittelt wird; ein PDF-Dokument erfüllt diese Anforderung nicht.

Der Unterschied ist keine Formalie. Nur der strukturierte Datensatz lässt sich automatisiert prüfen, buchen und archivieren – genau das ist der Zweck der Reform. 

Wer ab wann muss: die Fristen im Überblick

Die entscheidende Unterscheidung lautet: Empfangen und Versenden sind zwei getrennte Pflichten mit unterschiedlichen Fristen. Die Empfangspflicht gilt bereits, die Versandpflicht wird gestaffelt eingeführt.

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen technisch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten – ausdrücklich ohne Übergangsfrist und unabhängig von Größe oder Rechtsform. Für das Ausstellen räumt der Gesetzgeber dagegen Übergangsregelungen bis Ende 2027 ein.

Phase

Zeitraum

Wer ist betroffen

Was gilt

Empfang

seit 01.01.2025

alle inländischen Unternehmen

E-Rechnungen müssen empfangen und verarbeitet werden können

Versand – Übergang

01.01.2025 – 31.12.2026

alle

Papier weiter erlaubt; PDF/andere Formate nur mit Zustimmung des Empfängers

Versand – Stufe 1

ab 01.01.2027

Vorjahresumsatz (2026) über 800.000 €

Versand nur noch als E-Rechnung; kleinere Unternehmen dürfen bis Ende 2027 noch Papier/PDF

Versand – Stufe 2

ab 01.01.2028

alle inländischen B2B-Unternehmen

E-Rechnung verpflichtend; EDI nur, wenn EN-16931-konform extrahierbar

Die Pflicht, die schon heute gilt: E-Rechnungen empfangen und verarbeiten

Der Empfang ist die Pflicht, die viele unterschätzen. Sie gilt seit Anfang 2025 – und zwar auch dann, wenn Sie selbst noch klassisch per Papier oder PDF fakturieren. Sobald ein Lieferant zur E-Rechnung verpflichtet ist und Ihnen eine schickt, müssen Sie sie annehmen und verarbeiten können. Verweigern Sie die Annahme, haben Sie kein Anrecht auf eine Ersatzrechnung in anderer Form – und damit womöglich ein Problem beim Vorsteuerabzug.

Rein technisch genügt für den Empfang zunächst ein E-Mail-Postfach. Doch damit ist die E-Rechnung nur angekommen, nicht verarbeitet. Der eigentliche Hebel liegt darin, den strukturierten Datensatz automatisiert auszulesen, zu prüfen und ins ERP zu buchen – statt ihn manuell abzutippen.

Tipp: Für den reinen Empfang reicht ein E-Mail-Postfach; der wirtschaftliche Nutzen entsteht erst durch die automatisierte Weiterverarbeitung des strukturierten Datensatzes.

XRechnung oder ZUGFeRD? Die zwei Formate, die zählen

In der Praxis sind zwei EN-16931-konforme Formate relevant: XRechnung und ZUGFeRD. Beide erfüllen die gesetzlichen Anforderungen – sie unterscheiden sich darin, ob ein Mensch die Rechnung ohne Software lesen kann.

XRechnung ist ein reines XML-Dokument ohne sichtbare Darstellung; ohne passende Software ist sie für Menschen nicht lesbar. ZUGFeRD ab Version 2.0.1 ist ein hybrides Format: eine PDF-Datei mit eingebettetem XML-Datensatz. Der Mensch sieht das gewohnte PDF, die Software liest das XML dahinter.

Format

Art

Für Menschen lesbar

Typischer Einsatz

XRechnung

reines XML

nur mit Viewer/Software

Standard im Behördenverkehr (B2G), verbreitet im B2B

ZUGFeRD (ab 2.0.1)

hybrid: PDF + eingebettetes XML

ja (PDF-Ansicht)

flexibel im B2B, gut für gemischte Empfängerlandschaften

Tipp: Wer viele unterschiedliche Empfänger bedient, fährt mit ZUGFeRD oft flexibler, weil das eingebettete PDF auch ohne E-Rechnungs-Software lesbar bleibt.

E-Rechnung im Einkauf: vom Bestellprozess bis zur Buchung

Hier trennt sich das Thema von der reinen Buchhaltungsfrage. Eine E-Rechnung entfaltet ihren Wert erst, wenn der gesamte Prozess davor schon strukturiert ist. Genau da setzt simple system an: Die Plattform digitalisiert den indirekten Einkauf so, dass Bestellung, Wareneingang und Rechnung als durchgängige Datenkette zusammenlaufen.

Konkret heißt das: simple system digitalisiert den Einkaufsprozess von der Bedarfsmeldung bis zur Rechnungsprüfung. Über OCI-Punchout oder das simple system Cockpit fließen die Bestelldaten automatisch in Ihr ERP-System – ob SAP, Microsoft Dynamics oder ein anderes. Weil Bestellung und Wareneingang bereits als strukturierte Daten vorliegen, entfallen die manuellen Aufwände bei Erfassung, Wareneingang und Rechnungsprüfung: Die eingehende Rechnung trifft auf eine saubere Datenbasis statt auf einen Papierstapel.

Der Effekt zeigt sich weniger beim Artikelpreis als bei den Prozesskosten. Je weniger Hände eine Rechnung anfassen, desto günstiger wird der Vorgang. Wie groß dieser Hebel im indirekten Einkauf ist, rechnet der Beitrag zu den Prozesskosten im Einkauf vor. Den gesamten Ablauf von der Bestellung bis zur Zahlung beschreibt die Seite Purchase-to-Pay; die Einordnung ins große Ganze liefert die Pillar-Seite zum indirekten Einkauf.

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Ausnahmen: Wann keine E-Rechnung nötig ist

Nicht jeder Beleg fällt unter die Pflicht. Der Gesetzgeber hat mehrere Ausnahmen vorgesehen, die auch nach 2028 gelten:

  • Kleinbetragsrechnungen: Rechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV) dürfen weiterhin als sonstige Rechnung ausgestellt werden.
  • Fahrausweise: Tickets, die als Rechnung gelten (§ 34 UStDV), sind ausgenommen.
  • Kleinunternehmer: Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, ist dauerhaft vom Versand befreit – muss E-Rechnungen aber empfangen können.
  • B2C und steuerfreie Umsätze: Rechnungen an Privatpersonen sowie bestimmte steuerfreie Leistungen (§ 4 Nr. 8–29 UStG) fallen nicht unter die Pflicht.

Aufbewahrung: E-Rechnungen richtig archivieren

E-Rechnungen sind digitale Originale und müssen digital aufbewahrt werden – ein Ausdruck genügt nicht. Seit 2025 beträgt die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen acht Jahre (zuvor zehn; verkürzt durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz). Der strukturierte Datensatz muss dabei unveränderbar, maschinell auswertbar und GoBD-konform gespeichert werden.

Definition: Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für E-Rechnungen beträgt seit 2025 acht Jahre; die Rechnung ist im digitalen Original unveränderbar und maschinell auswertbar zu archivieren.

Warum die E-Rechnung überhaupt kommt

Hinter der Pflicht steht ein handfestes fiskalisches Ziel: die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug. Die sogenannte Mehrwertsteuerlücke wird in Deutschland auf rund 23 Milliarden Euro geschätzt. Die strukturierte E-Rechnung ist der erste Baustein für ein geplantes elektronisches Meldesystem, über das B2B-Umsätze künftig an die Finanzverwaltung gemeldet werden sollen – abgestimmt mit der EU-Initiative „VAT in the Digital Age" (ViDA).

Für Unternehmen heißt das: Die E-Rechnung ist kein einmaliges Projekt, sondern der Einstieg in durchgängig digitale Rechnungs- und Meldeprozesse. Wer jetzt sauber aufsetzt, muss den nächsten Schritt nicht von vorn beginnen.

Checkliste: In 5 Schritten E-Rechnung-ready

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FAQ – Häufige Fragen zur E-Rechnung

  • Nein. Ein PDF ist rechtlich eine sonstige Rechnung, weil es keinen strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz enthält. Eine E-Rechnung muss der Norm EN 16931 entsprechen – etwa als XRechnung oder ZUGFeRD

  •  Ja. Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen gilt seit dem 1. Januar 2025 für alle inländischen Unternehmen – unabhängig davon, in welcher Form Sie selbst Ihre Rechnungen ausstellen. 
  • Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz im inländischen B2B-Bereich E-Rechnungen versenden, ab dem 1. Januar 2028 gilt die Versandpflicht für alle inländischen Unternehmen.

     

  • XRechnung ist ein reines XML-Format ohne visuelle Darstellung, ZUGFeRD ein hybrides Format aus PDF und eingebettetem XML. Beide erfüllen die Norm EN 16931; ZUGFeRD bleibt für Menschen auch ohne Software lesbar.

     

  • Seit 2025 acht Jahre. E-Rechnungen müssen digital im Original, unveränderbar und maschinell auswertbar nach den GoBD archiviert werden; ein Papierausdruck reicht nicht aus.

     

Fazit: Empfangen können reicht rechtlich – lohnen tut sich die Verarbeitung

Die E-Rechnung ist Pflicht: empfangen seit 2025, versenden spätestens ab 2028. Wer nur ein Postfach bereitstellt, ist rechtlich auf der sicheren Seite – aber der eigentliche Gewinn entsteht erst, wenn der Einkaufsprozess davor digital ist und die Rechnungsprüfung ohne manuelle Nacharbeit ins ERP läuft.

 

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